BGH erleichtert Mieterhöhungen nach Modernisierung.
Vermieter, die energetisch sanieren dürfen einen Teil der Kosten auf Ihre Mieter umlegen. Aktuell sind das maximal 8 % der investierten Kosten. Der BGH hat jüngst die formellen Anforderungen für eine wirksame Mieterhöhungserklärung präzisiert- zugunsten der Sanierer: Mieter müssen Grund und Umfang auf Ihre Plausibilität überprüfen können, dazu ist eine Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken jedoch nicht notwendig. Laut BGH ist Sanieren politisch gewollt, daher dürfen die Anforderungen, einer berechtigten Mieterhöhung, nicht zu hoch sein.
Mehr Info dazu: Aktenzeichen VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21, VIII ZR 361/21
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