Ein wichtiger Tipp für den Immobilienverkauf

Die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf vermeiden.

Bei eigengenutzten Immobilien ist der Verkauf nach drei Kalenderjahr steuerfrei möglich. Bei Immobilien, die vermietet werden, beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Manchmal lässt einem das Leben jedoch keine Wahl und man muss die Immobilie vor dem Ende der Spekulationsfrist verkaufen. In diesem Fall muss der Verkäufer auf den Gewinn Steuer bezahlen.

Verkauft man mehr als drei Objekte innerhalb von 5 Jahren, so fällt man in den Bereich eines gewerblichen Grundstückshandels. Somit sind auch hier die Gewinne zu versteuern. Mit Einkommen- & Gewerbesteuer. Verkaufen Sie also die vierte Immobilie, so werden die ersten drei Objekte rückwirkend versteuert!

Fragen Sie deshalb zur Sicherheit nochmals Ihren Steuerberater, bevor Sie handeln.

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